Sexualisierte Gewalt im Klinik- und Praxisalltag: Schutz für Patient*innen und Personal

Medizinisches Fachpersonal nimmt eine Schlüsselrolle bei der Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt ein. Oft sind Arztpraxen und Kliniken die erste oder einzige Anlaufstelle nach einem Übergriff. Ein sensibles, professionelles Handeln sichert nicht nur die medizinische Versorgung, sondern ist auch entscheidend für die psychische Stabilisierung und eine spätere rechtliche Aufklärung.


Die Pädiatrie und der Klinikalltag erfordern höchste Wachsamkeit. Medizinisches Fachpersonal trägt eine doppelte Verantwortung: als Schutzraum für verletzliche junge Patient*innen und als Mitgestalter eines sicheren Arbeitsumfeldes, in dem Grenzüberschreitungen gegenüber dem Personal konsequent unterbunden werden.


1. Fokus Pädiatrie: Sexualisierte Gewalt an Kindern erkennen

Kinder und Jugendliche können Erlebtes oft nicht in Worte fassen. Achten Sie auf Verhaltensänderungen und körperliche Symptome:

  • Körperliche Warnzeichen: Unklare Verletzungen im Genital- oder Analbereich, wiederkehrende Harnwegsinfekte oder psychosomatische Beschwerden (z.B. chronische Bauchschmerzen).
  • Verhaltensbezogene Anzeichen: Plötzliche Verhaltensänderungen (extremer Rückzug oder stark altersuntypisches, sexualisiertes Verhalten), plötzliche Angst vor bestimmten Bezugspersonen oder Berührungen.
  • Verfahren bei Verdacht: Handeln Sie streng nach den Leitlinien zum Kinderschutz (§ 4 KKG). Ziehen Sie bei begründetem Verdacht die trägereigene Kinderschutzgruppe oder eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) hinzu.


2. Der Umgang mit betroffenen Kindern und Eltern

  • Schonende Untersuchung: Jeder Schritt wird dem Kind altersgerecht erklärt. Erzwingen Sie keine Untersuchungen gegen den Willen des Kindes, um Retraumatisierungen zu vermeiden.
  • Sensible Elternarbeit: Prüfen Sie genau, ob die Begleitpersonen Schutz oder potenziell eine Gefahr darstellen. Gespräche mit dem Kind sollten bei Verdacht auf familiäre Gewalt im Verlauf auch ohne Eltern stattfinden.


3. Fokus Arbeitsplatz: Sexuelle Übergriffe gegen oder durch Personal

Sicherheit im Krankenhaus und in der Praxis betrifft auch das Team selbst. Hier gilt eine strikte Null-Toleranz-Politik:

  • Schutz vor Übergriffen durch Patient*innen/Besuchende: Grenzüberschreitungen, verbale Belästigungen oder körperliche Übergriffe gegen das Pflege- und Arztpersonal dürfen nicht bagatellisiert werden. Betroffene benötigen sofortige Rückendeckung durch die Klinikleitung.
  • Fehlverhalten innerhalb des Teams: Machtstrukturen in Kliniken dürfen nicht für Grenzüberschreitungen ausgenutzt werden. Es müssen klare, anonyme Meldewege (Whistleblowing/Compliance) etabliert sein.
  • Prävention durch Schutzkonzepte: Jede Einrichtung benötigt ein verbindliches Institutionelles Schutzkonzept (ISK) sowie regelmäßige Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt.


4. Sofortmaßnahmen und Dokumentation

  • Gerichtsmedizinische Sicherung: Auch bei Kindern müssen Spuren (wenn medizinisch vertretbar) streng standardisiert und kindgerecht dokumentiert werden.
  • Dokumentenpflicht: Halten Sie Befunde absolut objektiv, detailliert und ohne persönliche Mutmaßungen schriftlich und fotodokumentarisch fest.